Rechtssatz
Bei Zutreffen der Leistungsvoraussetzungen besteht ein Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 2. Ob die Kosten der notwendigen Betreuungsmaßnahmen die Höhe der pflegebezogenen Leistung erreichen, ist auf der Grundlage des Betrages des Pflegegeldes der Stufe 2, nicht jedoch der Höhe des früheren Hilflosenzuschusses zu prüfen, weil diese Frage nur an Hand der aktuell in Frage kommenden Leistung beurteilt werden kann.
Dokumentnummer
JJR_19951114_OGH0002_010OBS00204_9500000_004
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