Normen
3 Ob 520/94 | OGH | 30.08.1995 |
Veröff: SZ 68/152 |
1 Ob 161/01k | OGH | 07.08.2001 |
Beisatz: Hat sich der Verkürzte bewusst auf ein Verlustgeschäft eingelassen, so ist er doch nicht von der Anfechtung wegen laesio enormis ausgeschlossen, wenn sich nachträglich eine noch größere Abweichung von wahren Wert herausstellt, die zur Hälftewertüberschreitung führt. (T1) <br/>Beisatz: Ebenso stellt die Bestimmung des § 351a HGB einen Ausschlussgrund dar, für den stets der "Verkürzende" die Beweislast trägt. (T2) |
6 Ob 148/07v | OGH | 13.07.2007 |
Auch; nur: Laesio enormis ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Verkürzte Kenntnis von wahren Wert hat. (T3)<br/>Beisatz: Hier: Die im Konzern-auch als Organe-involvierten Kläger wussten beim Vertragsabschluss umfassend über den gesamten Konzern, dessen Wert und den Wert der Aktien des Konzerns Bescheid. (T4) |
3 Ob 50/14w | OGH | 08.04.2014 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier war dem Kläger beim Verkauf seines Liegenschaftsanteils bewusst, dass er einen die Grenzen der laesio enormis (weit) übersteigenden Verlust hinnehmen wird. (T5)<br/> |
6 Ob 20/16h | OGH | 30.03.2016 |
Beisatz: Eine Partei kann bewusst einen die Grenzen der laesio enormis weit übersteigenden Verlust hinnehmen und eine Schenkung vereinbaren. (T6)<br/> |
8 Ob 82/20x | OGH | 18.12.2020 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_19950830_OGH0002_0030OB00520_9400000_004
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