OGH 8Ob1564/95 (RS0053038)

OGH8Ob1564/9513.7.1995

Rechtssatz

Ob der Geschäftsherr, nachdem ihm eine Vollmachtsüberschreitung seines Vertreters bekannt geworden war, den Geschäftspartner hinreichend deutlich auf die fehlende Vollmacht des Vertreters hingewiesen und damit das Entstehen einer Duldungsvollmacht verhindert hat, ist eine Frage des Einzelfalles.

Normen

ABGB §1029 B1
ZPO §502 HI2
ZPO §502 HIII5
ZPO §508a

8 Ob 1564/95OGH13.07.1995
5 Ob 219/10gOGH26.05.2011

Ähnlich

Dokumentnummer

JJR_19950713_OGH0002_0080OB01564_9500000_001

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