OGH 8ObA332/94 (RS0037906)

OGH8ObA332/949.2.1995

Rechtssatz

Sagt der Erhalter einer Privatschule dem vom Bund im Wege einer lebenden Subvention zugeteilten Lehrer eine Zulage zu dem vom Bund zu zahlenden Bruttogehalt zu, gilt dies mangels Vorbehaltes für die ganze Dauer der Erteilung; eine Kündigung nur der Zulage ungeachtet der fortdauernden Dienstzuteilung ist als Teilkündigung unzulässig (§ 48 ASGG).

Entgelt — Arbeitsverhältnis — Zulässigkeit — Vertragsbedienstete — Beamte — öffentlich - rechtliches Arbeitsverhältnis — freiwillige Leistung

 

Normen

AngG §20 IV
BDG §1
BDG §62
GehG §1
GehG §3
PrivSchG §19 Abs1
VBG §1
VBG §8a

8 ObA 332/94OGH09.02.1995
8 ObA 214/98yOGH08.07.1999

Ähnlich; Veröff: SZ 72/114

8 ObA 189/00bOGH13.09.2001

Ähnlich; Beisatz: Ist auf das Arbeitsverhältnis des Vertragsbediensteten zur Universitätsklinik, die eine Zulage zu den nach dem VBG zustehenden Bezügen gewährt, das VBG anzuwenden, ist die Vereinbarung über diese Zulage für die mit den Bezügen nach dem VBG abgegoltene Leistung nichtig. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um einen von einem Dritten gewährten Zuschuss für die nach dem VBG geschuldeten und abgegoltenen Dienste, ist dieses Dauerschuldverhältnis - zumindest aus wichtigem Grund - kündbar und kann für diese nach dem VBG nicht geschuldete Zulage nicht der Kündigungsschutz des VBG in Anspruch genommen werden. (T1)

9 ObA 46/09vOGH30.06.2010

Ähnlich; Beisatz: Hier: Frage eines dienstvertraglichen Anspruchs beruhend auf einer betrieblichen Übung, den ein im Rahmen des Wiener Zuweisungsgesetzes zugewiesener Beamter gegenüber der beklagten Gemeinde geltend macht. (T2)

9 ObA 16/11kOGH27.07.2011

Ähnlich; Beisatz: Die Frage, ob der Kläger unabhängig von seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis aufgrund einer mit der Beklagten getroffenen privatrechtlichen Vereinbarung einen Anspruch auf Stückgeld erworben hat, kann immer nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und begründet daher regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO. (T3)

1 Ob 149/18wOGH26.09.2018

Vgl aber; Beisatz: Kein Anspruch auf Weitergewährung einer Zulage, die einer beim Landesschulrat beschäftigten Bundesbeamtin vom betreffenden Land gewährt wurde, mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gesetzlicher Grundlage. (T4)

Dokumentnummer

JJR_19950209_OGH0002_008OBA00332_9400000_001

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