3 Ob 543/94 | OGH | 25.01.1995 |
1 Ob 2193/96y | OGH | 25.06.1996 |
Auch; nur: Eine im Statut einer Genossenschaft enthaltene Schiedsklausel, daß sich die Mitglieder "in allen die Angelegenheiten des Verbandes betreffenden Streitigkeiten" einem schiedsrichterlichen Verfahren unterwerfen, umfaßt nicht Schadenersatzansprüche. (T1) Beisatz: Der Ersatz eines Schadens ist schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch auch dann keine Angelegenheit, die unter den im Statut festgelegten Aufgabenbereich eines Verbands fällt, wenn das Ersatzbegehren aus einer Vorkehrung abgeleitet wird, die als Angelegenheit des Verbands angesehen werden könnte, da die Beurteilung dieser Vorkehrung für das Ersatzbegehren nur als Vorfrage bedeutsam ist. (T2) |
6 Ob 62/02i | OGH | 12.12.2002 |
Auch |
5 Ob 112/03m | OGH | 17.06.2003 |
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Eine statutarische Schiedsklausel für Streitigkeiten aus dem Genossenschaftsverhältnis gilt nicht auch für Streitigkeiten aus einem Kreditverhältnis. (T3) |
6 Ob 158/13y | OGH | 09.09.2013 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Der Umstand, dass der Anspruch auf Einsichtnahme in das Protokollbuch auf eine gesetzliche Grundlage, nämlich § 34 Abs 2 GenG, und nicht auf die Satzung gestützt wird, reicht nicht aus, um den Zusammenhang mit dem Genossenschaftsverhältnis zu verneinen. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19950125_OGH0002_0030OB00543_9400000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)