OGH 5Ob70/94 (RS0070312)

OGH5Ob70/9423.9.1994

Rechtssatz

Schadenersatzansprüche des Vermieters wegen Entganges erhöhten Mietzinses infolge Nichtanzeige der Unternehmensveräußerung sind nicht Gegenstand des besonderen Außerstreitverfahrens nach § 37 Abs 3 MRG (siehe 7 Ob 636/85 = MietSlg 37277/47).

Normen

MRG §12 Abs3 Ca
MRG §37 Abs3

5 Ob 70/94OGH23.09.1994
8 Ob 31/02wOGH21.02.2002
5 Ob 241/08iOGH25.11.2008

Beisatz: Solche Ansprüche sind ausschließlich im streitigen Rechtsweg zu verfolgen. (T1); Beisatz: Ob ein Anhebungstatbestand überhaupt vorliegt, ob auf eine Anhebung des Hauptmietzinses verzichtet wurde beziehungsweise eine solche verfristet oder verjährt wäre, wäre dann als Vorfrage im streitigen Verfahren zu klären. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19940923_OGH0002_0050OB00070_9400000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)