OGH 10ObS128/94 (RS0058274)

OGH10ObS128/9428.6.1994

Rechtssatz

Der Betreuungsaufwand im Zusammenhang mit der Verabreichung einer Insulininjektion ist mit zehn Minuten täglich zu veranschlagen.

Normen

EinstV §1 Abs3

10 ObS 128/94OGH28.06.1994
10 ObS 2430/96tOGH13.12.1996

Vgl; Beisatz: Bei der Verabreichung von Insulininjektionen handelt es sich um Pflegebedarf (und nicht etwa um Hauskrankenpflege aus der Krankenversicherung durch eine diplomierte Krankenschwester oder einen diplomierten Krankenpfleger). Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um eine solche, die ein davon Betroffener üblicherweise selbst vornimmt, sodaß die Beiziehung einer Hilfsperson nur notwendig ist, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, sich die Injektionen selbst zu verabreichen. (T1)

10 ObS 102/98tOGH23.06.1998

Vgl auch; Beis wie T1

10 ObS 129/14iOGH25.11.2014

Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen zur Klärung der Frage, welcher zeitliche Aufwand für die Verabreichung einer Insulininjektion ‑ samt allenfalls erforderlicher Blutzuckermessung ‑ tatsächlich notwendig ist. (T2)

10 ObS 67/17aOGH13.09.2017

Vgl auch; Beis wie T2

Dokumentnummer

JJR_19940628_OGH0002_010OBS00128_9400000_002

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