OGH Okt1/94 (RS0063729)

OGHOkt1/9427.6.1994

Rechtssatz

Gemäß § 80 Z 1 KartG ist die Rahmengebühr für das Verfahren über einen Antrag auf Genehmigung eines Kartells zu entrichten, ohne daß diese Bestimmung unterscheidet, in welcher Weise der Antrag in diesem Verfahren erledigt wurde, ob er zurückgewiesen, das Kartell antragsgemäß genehmigt oder der Antrag auf Genehmigung abgewiesen und die Durchführung des Kartells untersagt wurde.

Normen

KartG 1988 §80 Z1
KartG 2005 §91 Abs1

Okt 1/94OGH27.06.1994
16 Ok 4/95OGH26.02.1996
16 Ok 7/96OGH09.12.1996

Auch; Beisatz: Antragsrückziehung. (T1)

16 Ok 1/98OGH18.06.1998

Vgl auch; Beisatz: Eine Rahmengebühr fällt an, gleichgültig, in welcher Weise der Antrag erledigt wurde, ob er sachlich behandelt oder zurückgewiesen wurde. (T2); Beisatz: Hier: Prüfungsantrag nach § 42b KartG. (T3)

16 Ok 5/05OGH30.05.2005

Auch

16 Ok 4/06OGH23.06.2006

Vgl; Beisatz: Hier: Nichtfortsetzung des Verfahrens infolge einer Gesetzesänderung. (T4)

Dokumentnummer

JJR_19940627_OGH0002_000OKT00001_9400000_001

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