OGH 9ObA354/93 (RS0018033)

OGH9ObA354/936.4.1994

Rechtssatz

Die auch anderen Personengruppen gewährten Ermäßigungen bei Benützung städtischer Einrichtungen sind lediglich aus sozialen Gründe gewährte entgeltferne Begünstigungen, die nicht Teil des aus dem Arbeitsvertrag der städtischen Bediensteten geschuldeten Entgelts und daher widerruflich sind.

Normen

ABGB §863 GI
ArbVG §95

9 ObA 354/93OGH06.04.1994

Veröff: SZ 67/58

8 ObA 270/95OGH18.04.1996

Auch

8 ObA 391/97aOGH22.12.1997

Beisatz: Hier: 50 %ige Ermäßigung der Besuchsgebühren eines städtischen Kindergartens oder Horts für Gemeindebedienstete dieser Stadt wurde nach fast 40-jähriger Gewährung aufgehoben. (T1)

9 ObA 113/08wOGH24.02.2009

Vgl; Bem: Mit ausführlicher Darlegung der unterschiedlichen Rechtsfolgen bei Gewährung „entgeltferner" Leistungen einerseits und von Leistungen, die sich innerhalb des vertraglichen Synallagmas bewegen, andererseits, sowie der unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen von Unverbindlichkeitsvorbehalten und Widerrufs- bzw. Änderungsvorbehalten. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19940406_OGH0002_009OBA00354_9300000_001

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