5 Ob 100/93 | OGH | 21.12.1993 |
Veröff: SZ 66/180 = EvBl 1994/128 S 630 |
1 Ob 63/99t | OGH | 29.06.1999 |
nur: Das in §§ 4 ff LiegTeilG vorgesehene Aufforderungsverfahren dient im Grunde nur dazu, rechtsgeschäftliche Zustimmungserklärungen der Buchberechtigten zur lastenfreien Abschreibung von Trennstücken einer Liegenschaft zu substituieren. (T1) |
5 Ob 14/99s | OGH | 14.09.1999 |
Vgl auch; nur T1; Beisatz: In einem Antrag auf Einleitung eines Aufforderungsverfahrens nach § 4 LiegTeilG ist die Benennung der Buchberechtigten ausreichend. Das Fehlen der Bezeichnung des ihnen konkret bücherlich zustehenden Rechts hat nicht zur Antragsabweisung zu führen. (T2) Beisatz: Bei Liegenschaften, an denen bei einer Belastung ein Kautionsband angemerkt ist, ist das Aufforderungsverfahren nach § 4 LiegTeilG zwar hinsichtlich der anderen Buchberechtigten zulässig, nicht aber auch hinsichtlich jener Buchberechtigten, deren Verfügungsfähigkeit durch ein Kautionsband beschränkt ist. (T3) |
5 Ob 167/00w | OGH | 27.06.2000 |
nur T1; Beisatz: Die Unterlassung eines Einspruchs in diesem Verfahren ist einer rechtsgeschäftlichen Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung gleichzuhalten. (T4) |
5 Ob 82/01x | OGH | 24.04.2001 |
Auch; nur T1 |
5 Ob 179/06v | OGH | 24.10.2006 |
nur T1 |
Dokumentnummer
JJR_19931221_OGH0002_0050OB00100_9300000_001
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