OGH 9ObA350/93 (RS0077276)

OGH9ObA350/9310.12.1993

Rechtssatz

Wird durch Kollektivvertrag oder Vereinbarung die Berechnung des Urlaubes von Werktagen auf Arbeitstage umgestellt, so bleibt im Falle einer üblichen Fünftagewoche ein in die Urlaubszeit fallender Samstagfeiertag auf die Urlaubsdauer ohne Einfluß. Für einen während der Urlaubszeit auf einen Samstag fallenden Feiertag ist in diesem Fall kein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren.

Normen

UrlG §2 Abs1
UrlG §12

9 ObA 350/93OGH10.12.1993

Veröff: DRdA 1994,343 (Klein)

9 ObA 606/93OGH10.12.1993

Veröff: SZ 66/170

8 ObA 6/20wOGH24.04.2020

Dokumentnummer

JJR_19931210_OGH0002_009OBA00350_9300000_001

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