OGH 4Ob147/93 (RS0016673)

OGH4Ob147/932.11.1993

Rechtssatz

Auch die Frage, ob die Laufzeit mehrerer jeweils noch innerhalb der Laufzeit des vorangegangenen Vertrages abgeschlossener "Anschluß-Bierlieferungsverträge" bei der Beurteilung des zeitlichen Übermaßes der Bindung zusammenzurechnen ist oder nicht, stets von den Umständen des Einzelfalles abhängen, also vor allem davon, ob in diesem Zusammenhang die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Gastwirtes gewahrt war oder nicht.

Normen

ABGB §879 BIIm

4 Ob 147/93OGH02.11.1993

Veröff: SZ 66/138

8 Ob 2154/96iOGH14.11.1996
4 Ob 7/22sOGH25.01.2022

Beisatz: Hier: Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, wenn der zweite Vertrag rasch gekündigt werden kann. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19931102_OGH0002_0040OB00147_9300000_001

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