OGH 3Ob151/93 (RS0013516)

OGH3Ob151/9320.10.1993

Rechtssatz

Wegen aller Zuwiderhandlungen, die an einem Tag begangen wurden, kann selbst dann, wenn mehrere Strafanträge gestellt wurden, nur eine Strafe verhängt werden.

Normen

EO §355
EO §359

3 Ob 151/93OGH20.10.1993

Veröff: SZ 66/132 = EvBl 1994/94 S.460

3 Ob 90/95OGH31.08.1995
3 Ob 163/99pOGH28.06.1999

Vgl auch; Beisatz: Mit Strafantrag ist der gesamte Inhalt eines auf Bestrafung des Verpflichteten gerichteten Schriftsatzes unabhängig von der darin angeführten Anzahl von Zuwiderhandlungen gegen den Exekutionstitel gemeint. (T1)

3 Ob 195/04dOGH26.01.2005

Beisatz: Diese Strafe ist allerdings in der Höhe von der Anzahl der Verstöße beeinflusst. (T2)

3 Ob 133/10wOGH11.11.2010

Auch; Beis wie T2

3 Ob 132/10yOGH11.11.2010

Vgl auch; Beis wie T2

3 Ob 74/16bOGH27.04.2016

Auch; Beis wie T2

Dokumentnummer

JJR_19931020_OGH0002_0030OB00151_9300000_002

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