Normen
5 Ob 66/93 | OGH | 14.09.1993 |
5 Ob 46/99x | OGH | 07.12.1999 |
Beisatz: Die von der Antragstellerin beabsichtigte Zusammenlegung übereinander liegender Wohnungen durch Deckendurchbruch und Herstellung eines Stiegenaufgangs ist nicht verkehrsüblich. (T1) |
5 Ob 330/99m | OGH | 11.01.2000 |
nur: Um in einem solchen Fall die erste Tatbestandsvoraussetzung des § 9 Abs 1 Z 2 MRG als erfüllt anzusehen, müssten vom insoweit behauptungspflichtigen und beweispflichtigen Mieter konkrete Tatsachen dargelegt werden, die den Schluss auf die Verkehrsüblichkeit der Änderung zulassen, weil sich aus der allgemeinen Lebenserfahrung nicht ergibt. (T2); Beisatz: Bei einer Geschäftsräumlichkeit in bester Innenstadtlage liegt die Verkehrsüblichkeit der Errichtung eines Personenaufzugs im Inneren des Mietgegenstandes auf der Hand. (T3) |
5 Ob 80/01b | OGH | 24.04.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Die Rechtsansicht, die Errichtung eines Wintergartens auf der Terrasse eines Mietobjektes sei nicht verkehrsüblich und daher vom Vermieter (ohne dass dazu noch seine Beeinträchtigung geprüft werden müsste) nicht zu dulden, ist durchaus vertretbar. (T4) |
5 Ob 167/10k | OGH | 23.09.2010 |
nur T2; nur: Die Judikatur ist sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, Eingriffe in die Bausubstanz eines Hauses als verkehrsüblich hinzustellen. (T5) |
5 Ob 49/18v | OGH | 10.04.2018 |
nur T5 |
5 Ob 59/21v | OGH | 05.07.2021 |
Vgl; nur T2 |
Dokumentnummer
JJR_19930914_OGH0002_0050OB00066_9300000_001
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