OGH 1Ob536/93 (RS0105348)

OGH1Ob536/932.7.1993

Rechtssatz

Bei den die Vertrauenswürdigkeit des Bankkunden beeinträchtigenden beispielhaft aufgezählten Tatsachen der wesentlichen Verschlechterung des Vermögens und der erheblichen Vermögensgefährdung sind nicht so sehr streng juristische Maßstäbe, sondern wirtschaftliche Gesichtspunkte und die Verkehrsauffassung bestimmend. Diese Tatbestände sind bei ständiger Vergrößerung der Verschuldung des Kreditnehmers jedenfalls gegeben.

Normen

AGBKr Pkt36

1 Ob 536/93OGH02.07.1993
7 Ob 566/95OGH14.06.1995

Auch; nur: Diese Tatbestände sind bei ständiger Vergrößerung der Verschuldung des Kreditnehmers jedenfalls gegeben. (T1)

9 Ob 50/03yOGH07.05.2003

nur: Bei den die Vertrauenswürdigkeit des Bankkunden beeinträchtigenden beispielhaft aufgezählten Tatsachen der wesentlichen Verschlechterung des Vermögens und der erheblichen Vermögensgefährdung sind nicht so sehr streng juristische Maßstäbe, sondern wirtschaftliche Gesichtspunkte und die Verkehrsauffassung bestimmend. (T2)

3 Ob 105/06xOGH30.05.2006

nur T2

7 Ob 235/13dOGH29.01.2014

nur T2

7 Ob 106/14kOGH29.10.2014

nur T2

4 Ob 190/15tOGH20.10.2015

Auch; Beisatz: Hier: Weigerung des Kreditnehmers, den Tilgungsträger wie vereinbart zu verpfänden. (T3)<br/>

10 Ob 53/17tOGH20.12.2017

Auch; Beisatz: Ein wichtiger Grund zur Auflösung eines Kreditvertrags kann auch auf eine Gefährdung der Sicherheiten oder die vertragswidrige Nichterfüllung der bedungenen Sicherung gestützt werden, weil damit der Bank wegen des Vertrauensverlustes in den Kreditnehmer bzw wegen der aufgrund der Deckungslücke gefährdeten Kreditrückzahlung die Fortsetzung des Kreditverhältnisses unzumutbar wird. (T4)

Dokumentnummer

JJR_19930702_OGH0002_0010OB00536_9300000_014

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