OGH 5Ob1025/93 (RS0069860)

OGH5Ob1025/9325.5.1993

Rechtssatz

Durch die Regelung des § 17 MRG sollte ein möglichst stabiler, von vorübergehenden Änderungen weitgehend unbeeinflußter Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses geschaffen werden. Eine bloß vorübergehende (nur bis zur Durchsetzung der Erhaltungspflicht andauernde) Unbrauchbarkeit ist daher für die Festsetzung des Nutzflächenschlüssels ohne Bedeutung.

Normen

MRG §17 Abs1

5 Ob 1025/93OGH25.05.1993
5 Ob 12/01bOGH30.01.2001

Vgl auch; Veröff: SZ 74/18

5 Ob 117/02wOGH27.08.2002

Vgl auch; nur: Durch die Regelung des § 17 MRG sollte ein möglichst stabiler, von vorübergehenden Änderungen weitgehend unbeeinflußter Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses geschaffen werden. (T1)

5 Ob 34/11bOGH07.06.2011

Auch

5 Ob 128/17kOGH21.12.2017

Dokumentnummer

JJR_19930525_OGH0002_0050OB01025_9300000_001

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