1 Ob 538/93 | OGH | 11.05.1993 |
Veröff: ÖBA 1994,236 |
1 Ob 566/93 | OGH | 22.06.1993 |
Auch |
8 Ob 31/05z | OGH | 04.05.2005 |
Auch; Beisatz: Bürgschaftsverträgen, die auf die Besicherung eines Kontokorrentkredites abzielen, ist eine entsprechende Verlängerungsmöglichkeit nahezu immanent. Sie ist folglich nicht gröblich benachteiligend. Darüber hinaus wird der Nachteil des Bürgen dadurch relativiert, dass er sich bei einer auf unbestimmte Zeit übernommenen Kreditbürgschaft von diesem Haftungsverhältnis unter Umständen einseitig lösen kann. (T1); Veröff: SZ 2005/66 |
8 Ob 96/18b | OGH | 25.01.2019 |
Auch; Beisatz: Bürgschaftsverträgen, die auf die Besicherung eines Kontokorrentkredits abzielen, ist eine entsprechende Verlängerungsmöglichkeit nahezu immanent. (T2) |
8 Ob 73/21z | OGH | 29.11.2021 |
Vgl; Beisatz: Hier: Bürgschaftsverträgen, die auf die Besicherung eines Kontokorrentkredites abzielen, ist eine entsprechende Verlängerungsmöglichkeit nahezu immanent. Sie ist folglich nicht gröblich benachteiligend. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19930511_OGH0002_0010OB00538_9300000_001
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