Rechtssatz
Der Masseverwalter kann seine Bestreitungserklärung nachträglich durch eine (prozessrechtliches) Anerkenntnis ersetzen; diese Erklärung ist gegenüber dem Konkursgericht abzugeben und im Anmeldungsverzeichnis zu berücksichtigen; sie macht den Prüfungsprozess unzulässig. Daher kann eine Prüfungsklage nicht auf eine derartige nachträgliche Änderung der Prüfungserklärung gestützt werden. Ein privatrechtliches Anerkenntnis des Masseverwalters ist hinsichtlich des Konkursteilnahmeanspruchs ausgeschlossen.
8 Ob 4/92 | OGH | 11.03.1993 |
Veröff: SZ 66/33 = EvBl 1993/172 S 703 = JBl 1994,52 |
Dokumentnummer
JJR_19930311_OGH0002_0080OB00004_9200000_002
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