5 Ob 52/92 | OGH | 10.11.1992 |
5 Ob 141/98s | OGH | 09.06.1998 |
5 Ob 9/04s | OGH | 24.02.2004 |
Vgl aber; nur: Es bestehen keine Bedenken, die Verbücherung eines Anmeldungsbogens nur hinsichtlich einzelner Grundbuchskörper durchzuführen, wenn die Voraussetzungen hiefür für andere Grundbuchskörper nicht gegeben sind. Das Gesetz selbst sieht in § 18 Abs 1 die nur teilweise grundbücherliche Durchführung der sich aus dem Anmeldungsbogen und seinen Beilagen ergebenden Änderungen vor. Auch die Rechtsprechung ist von der Zulässigkeit einer bloß teilweisen Verbücherung des Anmeldungsbogens ausgegangen. (T1); Beisatz: Bei der Behandlung von Grundstücksresten, die sich erst aus der Verbücherung der Besitzänderung ergeben können, ist daran festzuhalten, alle Besitzänderungen in einer Katastralgemeinde, die sich durch den Bau einer Weg- oder Wasserbauanlage ergeben, einer gemeinsamen Erledigung zuzuführen. (T2) |
5 Ob 159/05a | OGH | 20.12.2005 |
Vgl aber; Beis wie T2 |
5 Ob 126/08b | OGH | 26.08.2008 |
Auch |
5 Ob 192/09k | OGH | 20.04.2010 |
Auch; Beisatz: Hier: Die Rechtslage aufgrund der Grundbuchsnovelle 2008, BGBl I 2008/100, war noch nicht anzuwenden. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19921110_OGH0002_0050OB00052_9200000_002
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