3 Ob 563/92 | OGH | 14.10.1992 |
Veröff: RZ 1994/14 S 42 |
9 Ob 353/98x | OGH | 14.04.1999 |
Auch; nur: Die Wirksamkeit von Parteihandlungen darf in beschränktem Umfang von Bedingungen abhängig gemacht werden. So sind Eventualbegehren und Eventualanträge gestattet, die nur für den Fall erhoben werden, dass dem zuvor gereihten Hauptbegehren nicht stattgegeben wird. (T1)<br/>Beisatz: Unzulässig ist, die Entscheidung über das Eventualbegehren von einer außerprozessualen Bedingung abhängig zu machen. (T2) |
10 ObS 128/01y | OGH | 12.06.2001 |
Vgl auch |
8 Ob 135/03s | OGH | 26.02.2004 |
Vgl; nu T1; Beisatz: Macht der Kläger in eventu neben dem zulässigen Pauschalbegehren auf Mängelbehebungskosten Ansprüche aus verschiedenen Sachverhalten (Pönalforderung, Zinsen, Wertverlust) geltend, so hat er eine Reihung dieser Eventualbegehren vorzunehmen. (T3) |
8 ObA 91/10f | OGH | 25.01.2011 |
Auch; nur: Die Wirksamkeit von Parteihandlungen darf in beschränktem Umfang von Bedingungen abhängig gemacht werden, wenn die Bedingung an in einem bereits eingeleiteten Verfahrensabschnitt eintretende Tatsachen oder Vorgänge geknüpft ist. (T4)<br/>nur: Die Partei, die ihrem Hauptantrag einen oder mehrere Eventualanträge beifügt, gibt zu erkennen, dass ihr Rechtsschutzziel durch aufrechte Erledigung des vorgereihten Antrages erreicht ist und sie nur für den Fall der Abweisung die Entscheidung über den Eventualantrag anstrebt. (T5) |
10 Ob 58/11v | OGH | 30.08.2011 |
Auch |
2 Ob 222/12d | OGH | 29.11.2012 |
Auch; nur T5; Beisatz: Jeder Partei steht es frei, dem Gericht eine Reihenfolge der Erledigung ihrer Sach‑ und Rechtsmittelanträge durch die Bezeichnung als Haupt- und Eventualanträge vorzugeben. (T6)<br/>Beisatz: Nur wenn eine Partei keine ausdrückliche Reihung ihrer Anträge vornimmt, ist grundsätzlich zunächst über das den weitergehenden Schutz gewährende Rechtsmittel zu entscheiden. (T7) |
3 Ob 169/13v | OGH | 08.10.2013 |
Auch; Beis wie T6; Beis wie T7 |
9 ObA 104/14f | OGH | 29.10.2014 |
Auch; Beis wie T6 |
9 ObA 80/14a | OGH | 25.02.2015 |
Beis wie T3; Veröff: SZ 2015/12 |
2 Ob 33/17t | OGH | 23.02.2017 |
Auch; nur: Ein Eventualantrag wird nur für den Fall erhoben, dass dem zuvor gereihten Hauptantrag nicht stattgegeben wird. (T8) |
Dokumentnummer
JJR_19921014_OGH0002_0030OB00563_9200000_001
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