1 Ob 34/90 | OGH | 18.09.1991 |
Veröff: MR 1992,154 = ÖBl 1993,133 |
1 Ob 294/02w | OGH | 28.01.2003 |
Beisatz: Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang mit einem konkreten Hoheitsakt ist jedoch im vorliegenden Fall nicht zu erkennen, ging es doch bei den inkriminierten Äußerungen des Beklagten nicht um die konkrete Überlassung von Filmmaterial an Schulen zu Zwecken des Unterrichts-jener wäre der Hoheitsverwaltung zuzuordnen-, ja nicht einmal um deren Vorbereitung. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19910918_OGH0002_0010OB00034_9000000_004
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