3 Ob 515/91 | OGH | 10.04.1991 |
Veröff: JBl 1991,588 |
4 Ob 2335/96b | OGH | 12.11.1996 |
nur: Das Verschulden des Klägers am Scheitern der Lebensgemeinschaft hindert daher nicht seinen Anspruch auf ein am verschafften Nutzen orientiertes angemessenes Entgelt. (T1) |
7 Ob 40/00h | OGH | 23.05.2001 |
Auch; Beisatz: Ist das Scheitern der erwarteten Entwicklung der Lebensgemeinschaft auf das Verhalten beider Lebensgefährten zurückzuführen, ist bei Bemessung des Abgeltungsanspruchs die Differenz zwischen nach Arbeitsumfang angemessener Entlohnung und Höhe des verschafften Nutzens beiden Lebensgefährten aufzuerlegen und dem Anspruchsteller ein Teil dieser Differenz zuzuerkennen. (T2) Beisatz: Dies gilt auch für Leistungen von Verwandten des einen Lebensgefährten für den gemeinsamen Hausbau. (T3) |
7 Ob 189/01x | OGH | 26.09.2001 |
Beisatz: Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise für die Auflösung eines Verlöbnisses zwischen nicht in Lebensgemeinschaft lebenden Streitparteien. (T4) |
9 ObA 217/01d | OGH | 10.10.2001 |
Auch; nur T1 |
1 Ob 96/04f | OGH | 12.10.2004 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Kreditrückzahlungsraten. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_19910410_OGH0002_0030OB00515_9100000_002
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