Rechtssatz
Die Frage, welche Gefahren mit der Bedienung einer Maschine verbunden sind, bildet keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage. Im Rahmen der Tatsachenfeststellung sind also die Gefahren zu beschreiben, die mit der Verwendung einer Maschine verbunden sind. Nur die Schlußfolgerungen, die sich aus diesen Gefahren für den Anspruch des Versicherten ergeben, gehören zur rechtlichen Beurteilung.
10 ObS 299/89 | OGH | 10.10.1989 |
Veröff: SSV - NF 3/122 = RZ 1992/51 S 127 |
Dokumentnummer
JJR_19891010_OGH0002_010OBS00299_8900000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)