OGH 1Ob593/86 (RS0069972)

OGH1Ob593/861.10.1986

Rechtssatz

Eine in einem Ort liegende ausreichende und gleichwertige Wohnmöglichkeit kann dennoch ein dringendes Wohnbedürfnis an einer Mietwohnung in einem anderen Ort begründen, wenn der Aufenthalt des Eintrittsberechtigten dort unabweislich notwendig ist.

Normen

MRG §14 Abs3

1 Ob 593/86OGH01.10.1986
8 Ob 529/93OGH22.04.1993

Auch; Beisatz: Es ist dabei auf die besonderen Umstände des Einzelfalles Bedacht zu nehmen (hier: Es ist unzumutbar, eine dreieinhalb Jahrzehnte an einem Ort gestaltete Lebenswelt zu verlassen und ein ganz neues Privatleben zu beginnen). (T1)

7 Ob 2109/96iOGH17.07.1996

Ähnlich; Beisatz: Hier: Unzumutbarkeit der Übersiedlung einer 77jährigen Pensionistin von Wien nach Baden auf Grund der Umstände des Einzelfalles (im Winter ist die Straße in Baden schlecht begehbar udgl.). (T2)

9 Ob 331/00tOGH24.01.2001

Auch; Beisatz: Das Vorhandensein einer rechtlich gleichwertigen Wohnmöglichkeit muss nicht schon schematisch und generell zur Verneinung des dringenden Wohnbedürfnisses an der aufgekündigten Wohnung führen, vielmehr kann auch in diesen Fällen eine dringende Notwendigkeit bestehen, in der aufgekündigten Wohnung zu verbleiben bzw die Unzumutbarkeit, in der anderen Wohnung zu wohnen, nachgewiesen werden. (T3)

9 Ob 88/08vOGH30.09.2009

Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Der 88jährigen Beklagten ist es in Anbetracht ihres hohen Alters und der großen Entfernung nicht zumutbar, ihren Lebensmittelpunkt von der gekündigten Wohnung in Wien in ein Haus außerhalb Wiens zu verlegen. (T4)

1 Ob 72/11mOGH21.06.2011

Auch; Beis wie T1 nur: Es ist dabei auf die besonderen Umstände des Einzelfalles Bedacht zu nehmen. (T5); Beis wie T3 nur: Das Vorhandensein einer rechtlich gleichwertigen Wohnmöglichkeit muss nicht schon schematisch und generell zur Verneinung des dringenden Wohnbedürfnisses an der aufgekündigten Wohnung führen. (T6)

5 Ob 49/19wOGH25.04.2019

Auch; Beis wie T3

Dokumentnummer

JJR_19861001_OGH0002_0010OB00593_8600000_004

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)