OGH 1Ob613/86 (RS0011307)

OGH1Ob613/863.9.1986

Rechtssatz

Der intabulierte Pfandgläubiger ist gegen den Löschungsanspruch des außerbücherlichen Erwerbers nicht nur dann geschützt, wenn er im Vertrauen auf den Buchstand gehandelt hat, sondern auch in dem Fall, daß er von der Einräumung außerbücherlicher Rechte an einen Dritten Kenntnis hatte, jedenfalls dann geschützt, wenn er nicht im arglistigen Zusammenwirken mit dem Vertragspartner bewußt zum Nachteil des Erwerbers handelte.

Normen

ABGB §431
ABGB §440
ABGB §451
ABGB §466

1 Ob 613/86OGH03.09.1986

SZ 59/145

5 Ob 164/99zOGH16.05.2000

nur: Der intabulierte Pfandgläubiger ist gegen den Löschungsanspruch des außerbücherlichen Erwerbers nicht nur dann geschützt, wenn er im Vertrauen auf den Buchstand gehandelt hat, sondern auch in dem Fall, daß er von der Einräumung außerbücherlicher Rechte an einen Dritten Kenntnis hatte. (T1) Beisatz: Dass dies auch auf den Fall einer Anmerkung nach § 24a Abs 2 WEG anzuwenden ist, ergibt sich schließlich schon daraus, dass § 24a Abs 3 iVm § 57 Abs 1 GBG die Möglichkeit der Löschung der der Anmerkung folgenden Belastungen vorsieht. (T2); Veröff: SZ 73/80

Dokumentnummer

JJR_19860903_OGH0002_0010OB00613_8600000_001

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