OGH 7Ob553/86 (RS0076581)

OGH7Ob553/8624.4.1986

Rechtssatz

Zu den Wirkungen der Ehelichkeit gehört der gesamte Inhalt des ehelichen Eltern-Kindes-Verhältnisses.

Normen

IPRG §24

7 Ob 553/86OGH24.04.1986
4 Ob 112/02bOGH28.05.2002

Beisatz: Der Anwendungsbereich, umfasst auch Unterhaltsansprüche und die elterliche Obsorge nach Eheauflösung, daher auch dieVereinbarungen der Kindeseltern in einem Scheidungsfolgenvergleich. (T1); Veröff: SZ 2002/74

2 Ob 19/11zOGH30.05.2011

Auch; Beisatz: Auch das Recht auf persönlichen Verkehr. (T2)

10 ObS 92/12wOGH26.06.2012

Auch; Beisatz: Zu den erfassten Wirkungen gehören die wechselseitigen Unterhaltsansprüche zwischen Eltern und Kindern. Es kommt daher auch beim Elternunterhalt auf das (wandelbare) Personalstatut des Kindes an. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19860424_OGH0002_0070OB00553_8600000_002

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