3 Ob 594/84 | OGH | 13.02.1985 |
6 Ob 108/00a | OGH | 17.01.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Die Aufrechnungserklärung ist unwirksam, wenn der behauptete Anspruch, mit dem aufgerechnet werden soll, bereits im Zeitpunkt des Entstehens der Gegenforderung verwirkt war. Die Aufrechnungserklärung bringt die Gegenforderung nicht zum Erlöschen. (T1) |
3 Ob 231/07b | OGH | 27.11.2007 |
Auch; Beisatz: Bei irrtümlicher Annahme einer Aufrechnungslage durch den Aufrechnenden tritt die Aufrechnungswirkung (die Wirkung der Zahlung) nicht ein. (T2); Beisatz: Hier: Forderung war nicht fällig. (T3) |
2 Ob 204/10d | OGH | 20.10.2011 |
Auch; Veröff: SZ 2011/127 |
Dokumentnummer
JJR_19850213_OGH0002_0030OB00594_8400000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)