Normen
ZPO §226 I
1 Ob 682/84 | OGH | 26.11.1984 |
3 Ob 9/01x | OGH | 21.11.2001 |
Beisatz: Die Annahme privatrechtlicher Rechtsfolgen von Prozesshandlungen der Parteien, die ihrem Inhalt nach an die Behörde (und nicht an den Gegner) gerichtete Willensäußerungen sind und in erster Linie verfahrensrechtliche Folgewirkungen herbeiführen sollen, ist nur sehr eingeschränkt möglich. (T1) |
4 Ob 178/17f | OGH | 21.12.2017 |
Vgl; Beisatz: Ob die Zurücknahme einer Verjährungseinrede im Sinn einer „doppelfunktionalen Prozesshandlung“ zugleich einen Verzicht auf deren erneute Geltendmachung bedeutet, ist daher nach § 863 ABGB und den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19841126_OGH0002_0010OB00682_8400000_001
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