3 Ob 98/84 | OGH | 14.11.1984 |
SZ 57/177 |
Dokumentnummer
JJR_19841114_OGH0002_0030OB00098_8400000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Der Erbengläubiger kann auf die zwar eigeantwortete aber noch nicht verbücherte Liegenschaft des Erben nicht direkt - unter Ansuchen um Einverleibung des Eigentumsrechts des Erben - sondern nur gemäß § 331 EO Exekution führen. Dies entspricht der ständigen neueren Rechtsprechung des OGH (EvBl 1953/211, EvBl 1977/37, EvBl 1980/142, SZ 53/32). Im Schrifttum geäußerte Gegenansichten (Holeschofsky, JBl 1979,353, Spielbüchler in Rummel, RZl 4 zu § 436 ABGB) ergeben keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung abzugehen.