OGH 2Ob597/84 (RS0062306)

OGH2Ob597/8430.10.1984

Rechtssatz

Wie die Umsetzung des Vermögens in Geld stattzufinden hat, bestimmen die Liquidatoren nach pflichtgemäßem Ermessen.

Normen

ABGB §1216c Abs1
HGB §149

2 Ob 597/84OGH30.10.1984
6 Ob 127/17wOGH29.08.2017

Beisatz: Auch den Zeitpunkt der Veräußerung legen die Abwickler in eiener Verantwortung fest. Dabei ist auch ein Verkauf an einen Gesellschafter zulässig. Die Abwickler sind auch berechtigt, das gesamte Gesellschaftsvermögen oder das Unternehmen als Ganzes zu veräußern, wenn dies die optimale Verwertung erfordert, und zwar auch an einen einzelnen Gesellschafter. (T1)<br/>Veröff: SZ 2017/90

6 Ob 28/18pOGH28.02.2018

Beisatz wie T1 nur: Dabei ist auch ein Verkauf an einen Gesellschafter zulässig. (T2); Beisatz: Die Verteilung von Gegenständen an die Gesellschafter in natura ist nur mit allseitiger Zustimmung möglich. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19841030_OGH0002_0020OB00597_8400000_003

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