OGH 4Ob34/83 (RS0003908)

OGH4Ob34/8326.4.1983

Rechtssatz

Das von der Rechtsprechung als Merkmal des "rechtlichen Zusammenhanges" herausgearbeitete Kriterium des "einheitlichen Vertrages" bzw des "einheitlichen Rechtsverhältnisses" wird durch den Bestand eines Dienstverhältnisses allein nicht immer verwirklicht. Es darf nämlich nicht übersehen werden, dass ein Dienstverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist.

Normen

DHG §7
EO §293
ZPO §391 C

4 Ob 34/83OGH26.04.1983

Veröff: SZ 56/70 = EvBl 1983/94 S 358 = RdW 1983,20 = Arb 10247 = JBl 1983,609

4 Ob 190/82OGH18.10.1983

Beisatz: Der Konnex zwischen diesen, oft verschiedene Zeiträume betreffenden Einzelansprüchen ist daher nicht so eng wie bei Ansprüchen aus Zielschuldverhältnissen. Daher wurde auch ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Forderung und Gegenforderung aus einem Dienstverhältnis, die sich auf verschiedene Zeitperioden dieses Dienstverhältnis bezogen, abgelehnt (so schon 4 Ob 12/57, 4 Ob 72/78). (T1)<br/>Veröff: SZ 56/150 = ZAS 1984,189 (Mazal) = JBl 1984,157

4 Ob 160/83OGH27.11.1984

Auch; Veröff: JBl 1985,634

4 Ob 146/84OGH15.01.1985
14 Ob 31/86OGH25.03.1986

Auch; Veröff: Arb 10507

9 ObA 186/88OGH31.08.1988

Beis wie T1

9 ObA 189/89OGH30.08.1989

Auch

2 Ob 81/89OGH31.01.1990
9 ObA 4/91OGH30.01.1991
9 ObA 8/91OGH10.04.1991

Beis wie T1 nur: Der Konnex zwischen diesen, oft verschiedene Zeiträume betreffenden Einzelansprüchen ist daher nicht so eng wie bei Ansprüchen aus Zielschuldverhältnissen. (T2)<br/>Veröff: RdW 1991,329 = WBl 1991,332

9 ObA 50/09gOGH29.10.2009

Auch; Beisatz: Der Arbeitgeber ist mangels rechtlichem Zusammenhangs nicht berechtigt, mit einer - wenn auch durch Konventionalstrafenvereinbarung gesicherten - Schadenersatzforderung wegen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers gegen dessen Lohnanspruch aufzurechnen. (T3)<br/>Bem: Siehe dazu RS0125436. (T4)

9 ObA 97/13zOGH27.09.2013

Auch; Beisatz: Kein rechtlicher Zusammenhang zwischen Entgeltforderung des Arbeitnehmers und Anspruch des Arbeitgebers auf Rückersatz von Ausbildungskosten gemäß § 2d AVRAG. (T5); Veröff: SZ 2013/87

9 ObA 98/13xOGH26.11.2013

Vgl auch; Beisatz: Hier: Kein rechtlicher Zusammenhang zwischen einer Entgeltforderung des Arbeitnehmers und (deliktischen oder vertraglichen) Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers. (T6)

Dokumentnummer

JJR_19830426_OGH0002_0040OB00034_8300000_004

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