Rechtssatz
Das von der Rechtsprechung als Merkmal des "rechtlichen Zusammenhanges" herausgearbeitete Kriterium des "einheitlichen Vertrages" bzw des "einheitlichen Rechtsverhältnisses" wird durch den Bestand eines Dienstverhältnisses allein nicht immer verwirklicht. Es darf nämlich nicht übersehen werden, dass ein Dienstverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ist.
4 Ob 34/83 | OGH | 26.04.1983 |
Veröff: SZ 56/70 = EvBl 1983/94 S 358 = RdW 1983,20 = Arb 10247 = JBl 1983,609 |
4 Ob 190/82 | OGH | 18.10.1983 |
Beisatz: Der Konnex zwischen diesen, oft verschiedene Zeiträume betreffenden Einzelansprüchen ist daher nicht so eng wie bei Ansprüchen aus Zielschuldverhältnissen. Daher wurde auch ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Forderung und Gegenforderung aus einem Dienstverhältnis, die sich auf verschiedene Zeitperioden dieses Dienstverhältnis bezogen, abgelehnt (so schon 4 Ob 12/57, 4 Ob 72/78). (T1)<br/>Veröff: SZ 56/150 = ZAS 1984,189 (Mazal) = JBl 1984,157 |
4 Ob 160/83 | OGH | 27.11.1984 |
Auch; Veröff: JBl 1985,634 |
9 ObA 8/91 | OGH | 10.04.1991 |
Beis wie T1 nur: Der Konnex zwischen diesen, oft verschiedene Zeiträume betreffenden Einzelansprüchen ist daher nicht so eng wie bei Ansprüchen aus Zielschuldverhältnissen. (T2)<br/>Veröff: RdW 1991,329 = WBl 1991,332 |
9 ObA 50/09g | OGH | 29.10.2009 |
Auch; Beisatz: Der Arbeitgeber ist mangels rechtlichem Zusammenhangs nicht berechtigt, mit einer - wenn auch durch Konventionalstrafenvereinbarung gesicherten - Schadenersatzforderung wegen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers gegen dessen Lohnanspruch aufzurechnen. (T3)<br/>Bem: Siehe dazu RS0125436. (T4) |
9 ObA 97/13z | OGH | 27.09.2013 |
Auch; Beisatz: Kein rechtlicher Zusammenhang zwischen Entgeltforderung des Arbeitnehmers und Anspruch des Arbeitgebers auf Rückersatz von Ausbildungskosten gemäß § 2d AVRAG. (T5); Veröff: SZ 2013/87 |
9 ObA 98/13x | OGH | 26.11.2013 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Kein rechtlicher Zusammenhang zwischen einer Entgeltforderung des Arbeitnehmers und (deliktischen oder vertraglichen) Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_19830426_OGH0002_0040OB00034_8300000_004
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