OGH 5Ob28/82 (RS0038219)

OGH5Ob28/8215.6.1982

Rechtssatz

Die Frage, ob im Einzelfall ein (einheitlicher) Vertrag über den Erwerb eines Grundstück (Grundstückanteils) mit einem darauf noch zu errichtenden schlüsselfertigen Gebäude (bzw einer solchen Eigentumswohnung) gegeben ist, der insgesamt nach dem GrEStG zu beurteilen ist, oder ein Kaufvertrag über ein unbebautes Grundstück (bzw einen solchen Grundstücksanteil), der dem GrEStG unterliegt, und ein Werkvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes (einer Eigentumswohnung), der nach dem Gesamtbild aller Umstände zu entscheiden. Ob ein Wohnungsinteressent hinsichtlich der Kosten der Errichtung seiner Eigentumswohnung der Grunderwerbssteuerpflicht oder der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, kommt auf seine Eigenschaft als (Mitbauherr) Bauherr an.

Normen

ABGB §1166
GrEStG §1 Abs1
UStG §6 Z9 lita
WEG §23

5 Ob 28/82OGH15.06.1982

Veröff: SZ 55/87 = MietSlg 34728 = MietSlg 34954(21)

8 Ob 501/95OGH26.01.1995

nur: Die Frage, ob im Einzelfall ein (einheitlicher) Vertrag über den Erwerb eines Grundstück (Grundstückanteils) mit einem darauf noch zu errichtenden schlüsselfertigen Gebäude (bzw einer solchen Eigentumswohnung) gegeben ist, der insgesamt nach dem GrEStG zu beurteilen ist, oder ein Kaufvertrag über ein unbebautes Grundstück (bzw einen solchen Grundstücksanteil), der dem GrEStG unterliegt, und ein Werkvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag) Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes (einer Eigentumswohnung), der nach dem Gesamtbild aller Umstände zu entscheiden. (T1)

2 Ob 115/07mOGH28.04.2008

Auch

Dokumentnummer

JJR_19820615_OGH0002_0050OB00028_8200000_004

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