OGH 8Ob517/81 (RS0059531)

OGH8Ob517/819.7.1981

Rechtssatz

Ist es einem Geschäftsführer zufolge seiner faktischen Stellung im Unternehmen nicht möglich, seiner Überwachungspflicht nachzukommen, so hat er von der, nach Lehre und Rechtsprechung jedem Geschäftsführer eingeräumten Möglichkeit des Rücktrittes als Geschäftsführer rechtzeitig Gebrauch zu machen.

Normen

GmbHG §16
GmbHG §25

8 Ob 517/81OGH09.07.1981

Veröff: GesRZ 1982,56

12 Os 97/83OGH10.11.1983

Vgl auch; nur: Nach Lehre und Rechtsprechung jedem Geschäftsführer eingeräumten Möglichkeit des Rücktrittes als Geschäftsführer. (T1) Veröff: SSt 54/82

6 Ob 11/18pOGH28.02.2018

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19810709_OGH0002_0080OB00517_8100000_001

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