OGH 1Ob653/80 (RS0040885)

OGH1Ob653/809.7.1980

Rechtssatz

Der Beschluß des Prozeßgerichtes, mit dem der vor der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung gestellte Antrag des Klägers, den Widerspruch des Beklagten gegen ein wegen nicht rechtzeitiger Überreichung der Klagebeantwortung gefälltes Versäumungsurteil (§ 398 ZPO) als unzulässig zurückzuweisen, abgewiesen wird, ist mit Rekurs anfechtbar; die Rechtsmittelbeschränkung de § 397 a Abs 3 letzter Satz ZPO steht dem nicht entgegen.

Normen

ZPO §397a
ZPO §398
ZPO §514 Abs1 A
ZPO §522

1 Ob 653/80OGH09.07.1980

Veröff: RZ 1981/51 S 203

1 Ob 576/91OGH18.09.1991

Ähnlich; Beisatz: Hier: Bekämpfung eines einem unzulässigen Widerspruch stattgebenden Beschlusses des Erstgerichtes, mit dem das "Versäumungsurteil" aufgehoben wird. (T1)

9 ObA 203/00vOGH06.09.2000

Vgl auch; Beisatz: Hier: Abweisung des Antrags auf Zurückweisung des Widerspruchs wegen Verspätung. (T2)

7 Ob 291/00wOGH14.02.2001

Ähnlich; Beis wie T1

8 ObA 193/02vOGH20.03.2003

Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19800709_OGH0002_0010OB00653_8000000_001

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