OGH 4Ob600/79 (RS0011613)

OGH4Ob600/794.3.1980

Rechtssatz

Sind das Recht der Nutzung nach dem Inhalt der grundbücherlichen Eintragung und in Übereinstimmung mit dem der Eintragung zugrundeliegenden Erbübereinkommen nicht zugunsten einer bestimmten Person, sondern zugunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Gutes einverleibt, so liegt nicht eine persönliche, sondern eine herrschenden Gut dienende Grunddienstbarkeit vor.

Normen

ABGB §473

4 Ob 600/79OGH04.03.1980

EvBl 1980/173 S 516 = NZ 1981,25

5 Ob 196/99fOGH14.09.1999

Auch

10 Ob 81/16hOGH18.07.2017

Auch; Beisatz: Hier: Zur Qualifikation einer klageweise geltend gemachten Dienstbarkeit. (T1)<br/>

Dokumentnummer

JJR_19800304_OGH0002_0040OB00600_7900000_005

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