Rechtssatz
Für die Annahme eines Verschuldens des Unterhaltsberechtigten am Scheitern einer angemessenen Berufsausbildung ist wesentlich, ob der schulische Mißerfolg aus der (einseitigen) Begabungsstruktur oder doch wesentlich aus der psychischen Belastung durch die problematische familiäre Situation (geschiedene Eltern) und den dadurch notwendigerweise verbundenen Mangel an genügender persönlicher Zuwendung und häuslicher Lernbetreuung wie auch durch pubertätsbedingte Schwierigkeiten erklärbar ist.
Dokumentnummer
JJR_19790626_OGH0002_0050OB00581_7900000_001
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