OGH 1Ob584/78 (RS0010629)

OGH1Ob584/7812.4.1978

Rechtssatz

Treten nach Abbrucharbeiten als Folgen eines Aushubs für den Neubau Setzungsschäden (Risse usw) am Nachbargebäude auf, hat der Eigentümer des Neubaues diese Schäden einschließlich solcher, die durch das sogenannte Aufatmen des Bodens nach Beseitigung der Last das Altbaus und durch das Aufbringen der neuen Last entstanden, auch ohne Verschulden zu ersetzen (Analogie zu § 364 a ABGB); ebenso Schäden, die durch Erschütterungen infolge Einsatzes einer Baumaschine entstanden.

Normen

ABGB §364 A
ABGB §364a
ABGB §364b

1 Ob 584/78OGH12.04.1978

Veröff: SZ 51/47 = MietSlg 30037

1 Ob 18/79OGH15.05.1979

Auch; Veröff: SZ 52/79

7 Ob 612/81OGH17.09.1981

Auch

1 Ob 814/81OGH03.03.1982

Vgl; Beisatz: Erschütterungen bei Abbrucharbeiten, die das übliche Ausmaß überschreiten. (T1) Veröff: MietSlg 34037

1 Ob 742/83OGH09.11.1983

Vgl auch; Veröff: SZ 56/158 = MietSlg 35029

8 Ob 523/92OGH12.03.1992

nur: Ebenso Schäden, die durch Erschütterungen infolge Einsatzes einer Baumaschine entstanden. (T2) Veröff: SZ 65/38 = RdW 1992,304

1 Ob 206/00aOGH29.05.2001

nur T2

4 Ob 89/10gOGH09.11.2010

Vgl auch; Beisatz: Hier: Abbruch einer an der Grundgrenze stehenden Mauer, an der Bauwerke des Nachbarn unmittelbar anschließen. (T3); Veröff: SZ 2010/141

6 Ob 216/13bOGH16.12.2013

Vgl; Beisatz: Erschütterungen durch Bauarbeiten, soweit diese nicht aus einer unzulässigen Vertiefung resultieren, sind Immissionen iSd § 364 Abs 2 ABGB. Solche sind in einem schadensträchtigen Ausmaß in der Regel ortsunüblich. Dies gilt auch für das Zu‑ und Abfahren von Baufahrzeugen des Werkunternehmers. (T4)

Dokumentnummer

JJR_19780412_OGH0002_0010OB00584_7800000_002

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