OGH 7Ob626/77 (RS0034597)

OGH7Ob626/7713.10.1977

Rechtssatz

Der Pächter einer Liegenschaft ist als Besitzmittler ein "selbständiger" und selbstnütziger" Inhaber kraft eigenen Rechtsbesitzes, durch dessen Ausübung zugleich der Sachbesitz des Eigentümers sich auswirkt. Die Wirkung dieser Vermittlung kommt sowohl für die Erhaltung des Besitzers als auch für dessen Erwerb in Betracht. Daraus folgt, dass der Eigentümer einer Sache diese - unter den für eine Ersitzung erforderlichen Voraussetzungen - durch den Pächter als Besitzmittler ersitzen kann.

Normen

ABGB §1460
ABGB §1493

7 Ob 626/77OGH13.10.1977

Veröff: SZ 50/130

6 Ob 705/88OGH01.12.1988

nur: Der Pächter einer Liegenschaft ist als Besitzmittler ein "selbständiger" und selbstnütziger" Inhaber kraft eigenen Rechtsbesitzes, durch dessen Ausübung zugleich der Sachbesitz des Eigentümers sich auswirkt. Die Wirkung dieser Vermittlung kommt sowohl für die Erhaltung des Besitzers als auch für dessen Erwerb in Betracht. (T1)<br/>Beisatz: Es obliegt dem Pächter, die Rechte gegenüber dem sich der Ausübung der Rechte wiedersetzenden Besitzer des belasteten Grundstückes wahrzunehmen. (T2)

1 Ob 597/90OGH30.06.1990

Auch

1 Ob 542/93OGH20.04.1993

Auch; nur T1; Beis wie T2; Veröff: SZ 66/53 = EvBl 1993/175 S 737

2 Ob 159/04bOGH23.09.2004

Auch; Beisatz: Dem steht nicht entgegen, dass er auch Pächter des dienenden Grundstückes ist, weil zwischen dessen Nutzung und der Nutzung im Interesse des herrschenden Grundstückes zu unterscheiden ist. (T3)

7 Ob 256/05fOGH08.03.2006

Auch; nur T1; Beis wie T3

1 Ob 92/12dOGH24.05.2012

nur: Der Pächter einer Liegenschaft ist als Besitzmittler ein "selbständiger" und selbstnütziger" Inhaber kraft eigenen Rechtsbesitzes, durch dessen Ausübung zugleich der Sachbesitz des Eigentümers sich auswirkt. (T4)

3 Ob 36/13kOGH16.04.2013

Auch

4 Ob 49/16hOGH30.08.2016
3 Ob 232/16pOGH26.01.2017
4 Ob 56/18sOGH25.09.2018

Auch

1 Ob 129/20gOGH23.07.2020

Beis wie T3; Beisatz: Pächter als Besitzmittler des Verpächters für Weg über eigene Grundstücke. (T5)

3 Ob 136/20aOGH10.12.2020

Beisatz: Keine Einschränkung des Eigentumsrechts durch bloße Nutzung (auch) als Pächter. (T6)

Dokumentnummer

JJR_19771013_OGH0002_0070OB00626_7700000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)