OGH 4Ob364/77 (RS0077872)

OGH4Ob364/7713.9.1977

Rechtssatz

Dass der Geschäftsverkehr eine bestimmte Werbebehauptung als nicht wörtlich aufzufassende Übertreibung ansieht, schließt nicht aus, dass die betreffende Ankündigung unter Umständen doch in einem bestimmten, eingeschränkten Umfang als sachbezogene Aussage ernst genommen wird; auch Ausdrücke und Wendungen, die erkennbar als reklamehafte Übertreibungen verstanden werden, lassen sich sehr oft nach Abzug dieses Übermaßes doch noch auf einen sachlich nachprüfbaren "Tatsachenkern" - etwa auf die Behauptung erstklassiger Qualität oder besonders günstiger Preise - zurückführen, welcher durchaus ernst genommen wird und daher im Fall seiner Unrichtigkeit zur Irreführung geeignet ist. (Fliesen aus aller Welt "Billiger als in aller Welt").

Normen

UWG §1 D1a
UWG §2 C2b

4 Ob 364/77OGH13.09.1977

Veröff: ÖBl 1978,31

4 Ob 385/78OGH17.10.1978

Auch; Beisatz: "Der Größte bei Schuhen - Der Kleinste bei Preisen" = keine bloß marktschreierische Reklame. (T1) Veröff: ÖBl 1979,66

4 Ob 312/84OGH21.02.1984

Beisatz: Der Anpreisung "Wir sind immer billiger" lässt sich die konkrete Behauptung einer besonders preisgünstigen Einkaufsgelegenheit entnehmen. - "Wir sind immer billiger". (T2) Veröff: ÖBl 1984,97

4 Ob 414/87OGH09.02.1988

Beisatz: Hier: Deutlich als Ursprungsbezeichnung formulierte Angabe "vom Gutshof" für Herstellung von Fertiggerichten in Fabrik. (T3) Veröff: SZ 61/22 = JBl 1988,651 = ern 1989,177

4 Ob 13/88OGH12.04.1988

Auch; Veröff: WBl 1988,336 = ÖBl 1988,126

4 Ob 113/93OGH12.10.1993

Beisatz: "News" - Eintausend Schilling-Gewinnjeton. (T4)

4 Ob 112/93OGH02.11.1993
4 Ob 43/02fOGH22.04.2002

Vgl auch; Beisatz: Hier verwendete Wortwahl: "... Und Sie fragen sich, ob Sie in der letzten Zeit nicht vielleicht doch zuviel bei Ihrer Druckerei bezahlt haben. (...) weil wir einfach wendiger sind, schneller und effizienter drucken, und das rund um die Uhr". (T5)

4 Ob 244/02iOGH17.12.2002
4 Ob 111/10tOGH09.11.2010

Auch

4 Ob 94/14yOGH24.06.2014

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19770913_OGH0002_0040OB00364_7700000_001

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