7 Ob 549/77 | OGH | 14.04.1977 |
SZ 50/53 = EvBl 1978/25 S 95 = JBl 1978,144 (m Anm v König) |
3 Ob 631/79 | OGH | 21.01.1981 |
Vgl auch; Beisatz: Wegdienstbarkeit (T1) = JBl 1982,32 (Anm v Iro) |
5 Ob 709/81 | OGH | 03.11.1981 |
SZ 54/154 = NZ 1983,28 = JBl 1983,199 (zust Iro) |
5 Ob 2246/96x | OGH | 24.09.1996 |
Vgl auch; Beisatz: Im Fall der Benützung eines Weges durch die Allgemeinheit ist neben der Geltendmachung der Ersitzung eines Wegerechtes seitens der Gemeinde für das Auftreten eines durch einen Kurator vertretenen selbständigen Personenkreises "Jedermann" kein Raum. (T2) Veröff: SZ 69/215 |
8 Ob 226/02x | OGH | 07.11.2002 |
nur: Zur Ersitzung der unregelmäßigen Dienstbarkeit einer Skiabfahrt zugunsten der Allgemeinheit durch eine Gemeinde genügt die Benützung der Skiabfahrt durch eine Vielzahl von Personen (Touristen) innerhalb der ganzen 30-jährigen Ersitzungszeit, wenn sowohl diese Benützer als auch die Organe der Gemeinde die Rechtmäßigkeit dieser Benützung gutgläubig angenommen haben. Nicht erforderlich sind eine besondere Absicht der Benützer, das Wegerecht für die Gemeinde auszuüben. Bloß bittweise Gestattung ist (entgegen Reindl, JBl 1969,592 f) wegen § 479 zweiter Satz ABGB im Zweifel nicht anzunehmen. (T3) |
1 Ob 41/08y | OGH | 06.05.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Ersitzung eines Wegerechts zu Gunsten eines im Eigentum des Landes stehenden Grundstücks durch Bestandnehmer als Besitzmittler. (T4); Beisatz: Neben dem guten Glauben der Machthaber ist auch der gute Glaube etwaiger Besitzmittler erforderlich. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_19770414_OGH0002_0070OB00549_7700000_001
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