3 Ob 517/76 | OGH | 20.09.1976 |
5 Ob 580/80 | OGH | 22.04.1980 |
nur: Der Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für in der nichterfüllten Erwartung einer Vermögenszuwendung erbrachte Arbeitsleistungen setzt keine bestimmte Zusage des Leistungsempfängers voraus. Die Arbeit muss aber deutlich und unverkennbar im Hinblick auf einen bestimmten, dem Leistungsempfänger erkennbaren Erfolg geleistet werden, um bei dessen Verfehlung einen Anspruch auf ein angemessenes, vom verschafften Nutzen unabhängiges Entgelt zu begründen. (T1); Beisatz: Der Erfolg, den der Leistende vom Leistungsempfänger erkennbar erwartet, muss nur derart bestimmt (bestimmbar) sein, dass beurteilt werden kann, ob und inwieweit er im Einzelfall in der Folge eingetreten ist bzw ob und inwieweit wegen dessen Nichteintrittes der Rückforderungsanspruch besteht. (T2) |
6 Ob 172/10b | OGH | 22.09.2010 |
nur: Die Arbeit muss aber deutlich und unverkennbar im Hinblick auf einen bestimmten, dem Leistungsempfänger erkennbaren Erfolg geleistet werden, um bei dessen Verfehlung einen Anspruch auf ein angemessenes, vom verschafften Nutzen unabhängiges Entgelt zu begründen. (T3) |
7 Ob 236/11y | OGH | 21.12.2011 |
Vgl; nur T3 |
Dokumentnummer
JJR_19760920_OGH0002_0030OB00517_7600000_001
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