OGH 10Os93/75 (RS0093781)

OGH10Os93/7518.9.1975

Rechtssatz

"Obergewahrsam" des Dienstgebers besteht nur, wenn der Dienstnehmer mit der Sache bloß im Rahmen einer jederzeit gegebenen und zugleich ein körperliches Naheverhältnis zur Sache voraussetzenden Aufsicht, also unter der Kontrolle seiner Vorgesetzten als deren "verlängerte Hand" unselbständig verfahren soll; fehlt eine solche unmittelbare Kontrolle und Überwachungsmöglichkeit, ist die Zueignung der Sache durch den Dienstnehmer Veruntreuung und nicht Diebstahl (hier: Zueignung der Tageslosung durch einen stellvertretenden Hoteldirektor, der das Geld jeweils nach Betriebsschluß zu übernehmen und in den Nachttresor einer Bank einzuwerfen hat = Veruntreuung).

Arbeitnehmer — Arbeitgeber

 

Normen

StGB §127 E
StGB §133 F

10 Os 93/75OGH18.09.1975

Veröff: SSt 46/48

9 Os 91/76OGH27.10.1976

Ähnlich; Beisatz: Veruntreuung der Tageslosung durch einen Kellner. (T1)

11 Os 140/76OGH17.01.1977

Ähnlich; Beisatz: Veruntreuung durch einen Kellner, der die Hotelbar selbständig führte und alle drei bis vier Tage abzurechnen hätte. (T2)

9 Os 157/77OGH08.11.1977

Ähnlich; Beisatz: Diebstahl eines Dienstnehmers, der Ware nur auszuliefern hatte. (T3)

13 Os 162/77OGH12.01.1978

Auch; Beisatz: Tankwart (T4) Beis wie T2

12 Os 67/78OGH11.05.1978

Beisatz: Veruntreuung und nicht Diebstahl von Sparkassengeldern durch eine (in der Filiale als einzige Angestellte tätige) Sparkassenangestellte. (T5)

11 Os 152/78OGH12.12.1978

Vgl; Beisatz: Weiterbestand des Gewahrsams, wenn der Dritte die Sache entsprechend den Weisungen und unter unmittelbarer Kontrolle des Gewahrsamsinhabers benützt. (T6)<br/>Veröff: SSt 49/63 = EvBl 1979/149 S 407

9 Os 135/78OGH09.01.1979

Ähnlich; Beisatz: Ausfolgung von Ware an den Dienstnehmer zur Übergabe an den Kunden (Benzin in Tankwagen). (T7)

9 Os 163/78OGH09.01.1979
9 Os 62/80OGH10.06.1980

Vgl auch; Beisatz: Kein Fortbestehen der Obergewährsam an den einem Subunternehmer zur Verwendung bei Installationsarbeiten übergebenen Gegenständen; daher Veruntreuung. (T8)

12 Os 95/80OGH18.09.1980

Vgl; Beisatz: Diebstahl aus einer Tasche, die dem Täter, während der Gewahrsamsinhaber in einer Telefonzelle telefoniert, zum Halten übergeben wird. (T9)

10 Os 134/80OGH30.09.1980

Vgl auch; Beisatz: Alleingewahrsam des Leiters einer (Einmannsparkassenfiliale) Sparkassenfiliale. (T10)<br/>Veröff: EvBl 1981/93 S 296

11 Os 106/81OGH09.09.1981

Vgl; Beisatz: Veruntreuung bei Ausschluß eines Mitgewahrsams des Anvertrauenden. (T11)

9 Os 137/81OGH26.01.1982

Vgl auch

13 Os 14/84OGH22.03.1984

Vgl auch

9 Os 88/84OGH04.09.1984

Vgl auch

11 Os 36/86OGH08.04.1986

Vgl; Beisatz: (Dienstdiebstahl) Diebstahl durch Zueignung eines zum Zweck des Einbaus übergebenen Autoradios. (T12)

12 Os 76/86OGH14.08.1986

Vgl auch; Beisatz: Fehlt es an einer laufenden, unmittelbaren Kontrolltätigkeit und Überwachungstätigkeit, so kommt Mitgewahrsam des Dienstgebers an den von einem Angestellten (unter welchen Rechtstitel immer) vereinnahmten Kundengeldern selbst dann nicht in Betracht, wenn der diesbezügliche Gewahrsamswechsel in betriebsinternen Geschäftsräumlichkeiten stattfindet. (T13)

14 Os 155/03OGH18.11.2003

Vgl auch; Beis wie T13

11 Os 100/13kOGH17.09.2013

Auch; Beisatz: Veruntreuung durch einen Tankstellenleiter, der für die Betreuung des Sport-Wett-Terminals allein verantwortlich war. (T14)

12 Os 129/21vOGH10.11.2021

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19750918_OGH0002_0100OS00093_7500000_003

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