2 Ob 60/75 | OGH | 03.04.1975 |
10 Ob 43/15v | OGH | 02.09.2015 |
Auch |
1 Ob 229/16g | OGH | 20.12.2016 |
Auch; Beisatz: Die Aushändigung und der Besitz des Typenscheins haben für die Frage des Eigentumserwerbs an einem Kraftfahrzeug keine ausschlaggebende Bedeutung, weil der Typenschein das Eigentum an einem Kraftfahrzeug, das nach seiner Beschaffenheit eine körperliche Übergabe zulässt, nicht verbrieft. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Schenkung eines Autos an im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter infolge „wirklicher Übergabe“ durch tatsächliche Gebrauchsüberlassung; die beibehaltene Zulassung des Fahrzeugs auf den Schenker hinderte die Wirksamkeit der Schenkung nicht. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19750403_OGH0002_0020OB00060_7500000_001
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