3 Ob 37/75 | OGH | 04.03.1975 |
Veröff: EvBl 1975/296 S 660 |
5 Ob 584/79 | OGH | 26.06.1979 |
nur: Das dem Ergänzungsantrag stattgebende Urteil ist ein völlig selbständiges Urteil mit allen Urteilswirkungen, das mit Berufung und gegebenenfalls mit Revision anfechtbar ist. (T1) |
6 Ob 579/88 | OGH | 16.06.1988 |
nur: Ein Ergänzungsbeschluß ist mit Rekurs bekämpfbar, wenn die in ihm enthaltene Entscheidung - wäre sie als selbständiger Beschluß und nicht als Ergänzungsbeschluß ergangen - selbständig anfechtbar wäre. (T2) |
3 Ob 317/97g | OGH | 14.07.1999 |
nur T2; Beisatz: Hier: Beschluß über die Anordnung der bücherlichen Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens gemäß § 239 Abs 1 Z 1 zweiter Fall EO. (T3) |
9 ObA 113/14d | OGH | 18.12.2014 |
Auch; nur T1; Veröff: SZ 2014/132 |
9 Ob 82/14w | OGH | 29.01.2015 |
Auch; nur T1; Beisatz: Das Ergänzungsverfahren betrifft einen selbständigen Streitgegenstand. (T4)<br/>Beisatz: Der Umstand, dass im Ergänzungsurteil ‑ unter Zugrundelegung, dass im ursprünglichen Urteil die Klageforderung teilweise bejaht wurde ‑ über die compensando eingewendete Gegenforderung des Beklagten entschieden wurde, hindert den Beklagten nicht, mit Berufung gegen das ursprüngliche Urteil die Klageforderung als solche zu bekämpfen. (T5) |
2 Ob 46/19g | OGH | 28.03.2019 |
Vgl auch |
5 Ob 224/18d | OGH | 31.07.2019 |
Vgl; nur T1 |
4 Ob 166/19v | OGH | 24.10.2019 |
Vgl; Beisatz: Hier: Über das Eventualbegehren hat das Rekursgericht erst mit einem Ergänzungsbeschluss abgesprochen. Es liegt kein Verstoß gegen die Einmaligkeit des Rechtsmittels vor, wenn von einer Partei gegen den Ergänzungsbeschluss ein gesonderter Revisionsrekurs eingebracht wird. (T6) |
Dokumentnummer
JJR_19750304_OGH0002_0030OB00037_7500000_001
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