OGH 2Ob268/74 (RS0041902)

OGH2Ob268/7413.11.1974

Rechtssatz

Gegen Nichturteile gibt es keine Rechtsmittel. Eine Revision gegen eine solche Entscheidung ist zurückzuweisen. Dem Berufungsgericht obliegt es, über die Berufung neuerlich zu verhandeln und zu entscheiden.

Normen

ZPO §461
ZPO §477 C
ZPO §507
GOG §79

2 Ob 268/74OGH13.11.1974

Veröff: RZ 1975/19 S 42

4 Ob 350/74OGH26.11.1974

Beisatz: Rekurs gegen Nichtbeschluß. (T1)

6 Ob 220/74OGH21.11.1974

Veröff: AnwBl 1975,95 = JBl 1975,325 (ablehnend W Kralik)

10 ObS 233/98gOGH01.09.1998

Auch; nur: Gegen Nichturteile gibt es keine Rechtsmittel. Eine Revision gegen eine solche Entscheidung ist zurückzuweisen. (T2)

8 Ob 1/15bOGH23.01.2015

Auch; nur: Gegen Nichturteile gibt es keine Rechtsmittel. (T3)<br/>Beisatz: Kein Nichturteil, wenn das Erstgericht mit seinem in Urschrift im Akt erliegenden Urteil eine in jeder Hinsicht formgültige Entscheidung gefällt hat. (T4)

Dokumentnummer

JJR_19741113_OGH0002_0020OB00268_7400000_001

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