4 Ob 550/73 | OGH | 10.07.1973 |
Veröff: NZ 1974,91 |
4 Ob 1612/94 | OGH | 18.10.1994 |
2 Ob 65/12s | OGH | 14.03.2013 |
Vgl; Beisatz: Der Erbe kann bei Vornahme unzweckmäßiger Maßnahmen dem Noterben allerdings schadenersatzpflichtig werden. (T1)<br/>Beisatz: Ob es aber dafür darauf ankommt, dass die Minderung durch eine „nicht aus zwingenden Gründen“ vorgenommene Veräußerung verursacht wurde, dass die Veräußerung ‑ auch unter Berücksichtigung der Interessen des Erben ‑ „gerechtfertigt“ war, oder dass „leicht“ ein wesentlich höherer Erlös erzielt hätte werden können, unterliegt typischerweise der Beurteilung nach den Umständen des konkreten Einzelfalls. (T2) |
2 Ob 134/15t | OGH | 06.08.2015 |
Vgl auch; Beis wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_19730710_OGH0002_0040OB00550_7300000_001
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