Normen
ABGB §276 Ib
7 Ob 271/72 | OGH | 17.01.1973 |
Veröff: EvBl 1973/155 S 351 = MietSlg 25003 |
5 Ob 534/81 | OGH | 24.02.1981 |
Vgl auch; Beisatz: Wenn bei einer gegen vierteljährliche Kündigungsfrist ausgesprochenen Kündigung acht Monate nach der gerichtlichen Bewilligung der Aufkündigung kein klarer Zustellnachweis vorliegt, stellt das Verlangen nach einem weiteren Zustellversuch als Voraussetzung für die Eröffnung einer Abwesenheitspflegschaft eine nicht gerechtfertigte Behinderung des Rechtes des Bestandgebers zur Geltendmachung von Kündigungsgründen dar. (T1) Veröff: MietSlg 33010 |
4 Ob 85/22m | OGH | 30.06.2022 |
Vgl; Beis ähnlich wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_19730117_OGH0002_0070OB00271_7200000_001
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