5 Ob 212/72 | OGH | 28.11.1972 |
RZ 1973/36 S 34 = EvBl 1973/101 S 238 = SZ 45/130 |
1 Ob 255/99b | OGH | 14.01.2000 |
Auch; Beisatz: Die in den §§ 777 f ABGB verankerten Rechte (Verlangen nach einem Erbteil bzw Entkräftung der letztwilligen Verfügung) können vom benachteiligten Kind - mittels Klage oder Einrede zur Anfechtung oder Korrektur des letzten Willens - geltend gemacht werden. (T1); Veröff: SZ 73/5 |
3 Ob 223/99m | OGH | 22.03.2000 |
Abweichend; Beisatz: Es kommt für die Frage der Länge der Verjährungszeit darauf an, ob der Pflichtteilsanspruch gegen den im Testament zum Ausdruck kommenden Willen des Erblassers durchgesetzt werden soll oder sich auf das Testament stützen kann. Ob es sich im letztgenannten Fall noch um einen bloß gesetzlichen oder aber einen im Gesetz nicht genannten testamentarischen Anspruch handelt, ist dafür unerheblich. (T2) |
2 Ob 174/15z | OGH | 21.10.2015 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19721128_OGH0002_0050OB00212_7200000_002
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