2 Ob 206/69 | OGH | 04.09.1969 |
8 Ob 50/77 | OGH | 20.04.1977 |
Ähnlich; Beisatz: Unvorsichtiges Linksabbiegen im Verhältnis zum Fahren zehn Zentimeter über Fahrbahnmitte mit relativ überhöhter Fahrgeschwindigkeit. (T1) |
2 Ob 93/78 | OGH | 08.06.1978 |
Vgl; Veröff: ZVR 1979/9 S 13 |
2 Ob 167/00y | OGH | 20.06.2000 |
Vgl auch; Beisatz: Verschuldensteilung 2:1 zu Lasten des Fahrers dem überhöhte Geschwindigkeit und Reaktionsverspätung vorzuwerfen ist, gegenüber dem Lenker der links abbiegt, obwohl er nicht sicher damit rechnen kann, die Fahrbahnhälfte rechtzeitig räumen zu können, ohne den entgegenkommenden geradeaus fahrenden Verkehrs zu behindern. (T2) |
2 Ob 201/19a | OGH | 17.12.2019 |
Vgl; Beisatz: Hier: Verschuldensteilung 1:2 zugunsten des um etwa 40 cm die Fahrbahnmitte überschreitenden Klägers gegenüber einem Motorradfahrer, der – obwohl ausreichend Platz zum Passieren war – wegen einer Überbremsung zum Sturz kam und gegen das Klagsfahrzeug schlitterte. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19690904_OGH0002_0020OB00206_6900000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)