1 Ob 154/68 | OGH | 03.09.1968 |
Veröff: SZ 41/100 |
5 Ob 588/81 | OGH | 02.06.1981 |
Beisatz: Schlüssige Genehmigung der vom nicht bevollmächtigten Vertreter erhobenen Berufung durch deren Vortrag in der Berufungsverhandlung. (T1) |
8 Ob 79/03f | OGH | 26.06.2003 |
Vgl; Beisatz: Dass bei einvernehmlicher Beendigung des Vollmachtsverhältnisses §36 Abs2 ZPO nicht anzuwenden ist, ändert nichts daran, dass in einem Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht (§27 Abs1 ZPO) die durch Widerruf oder Kündigung- oder auch einvernehmlich- herbeigeführte Aufhebung der Vollmacht zu ihrer Wirksamkeit gegenüber dem Gericht und dem Prozessgegner ("Außenwirkung") gemäß § 36 Abs 1 ZPO der Anzeige bedarf, dass ein anderer Rechtsanwalt bestellt wurde. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19680903_OGH0002_0010OB00154_6800000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)